Die Evidenz (i.S.v. Ratingevidenz) gibt Auskunft über die Beweislage und Deutlichkeit des Ratings. Sie wird auf einer Skala von 100% (vollständige Evidenz) bis 0% (keine Evidenz) zum Ausdruck gebracht. Die Evidenz ist Ergebnis der Beurteilung eines einzelnen vorliegenden Ratingurteils oder einer Gruppe von Ratingurteilen jedoch keine grundsätzliche Beurteilung eines Ratingsystems oder einer Ratingagentur. Die Evidenz stellt ein ex ante Qualitätsmaß dar, d.h., die Beurteilung der Qualität des Ratings erfolgt ausschließlich anhand von Informationen, die zum Zeitpunkt des Ratings auch bereits zur Verfügung stehen. Das Konzept der Evidenz unterscheidet sich damit z.B. von einem bloßen Backtesting der Ratings einer Ratingagentur oder eines Kreditinstituts.
| | Wörterbücher weisen folgende Bedeutungen nach: |
| evidence |
engl. I. s. 1.a) Beweis(mittel
n, -stück n, -material n) m, Beweise pl.,
Ergebnis n der Beweisaufnahme f, b) Unterlage f, Beleg m,
c) (Zeugen)Aussage f, Zeugnis n: a piece of evidence:
ein Beweisstück; medical evidence Aussage f od. Gutachten n
des medizinischen Sachverständigen; for lack of evidence mangels
Beweise; in evidence of zum Beweis (gen.); offer in evidence
Beweisantritt m; on the evidence auf Grund des Beweismaterials;
admit in evidence als Beweis zulassen; call s.o. in evidence
j-n als Zeugen benennen; give od. bear evicence (of)
(als Zeuge) aussagen (über acc.), fig. zeugen (von); hear
evidence Zeugen vernehmen; hearing od. taking of evidence
Beweisaufnahme f; turn king's (od. Queen's, Am.
State's) evidence als Kronzeuge auftreten; 2.
Augenscheinlichkeit f, Klarheit f: in evidence sichtbar,
er-, offensichtlich; be much in evidence stark in Erscheinung treten,
deutlich feststellbar sein; 3. (An)Zeichen n, Spur f: there
is no evidence es ist nicht ersichtlich od. feststellbar, nichts
deutet darauf hin; II. v/t. 4. dartun, be-, nachweisen, zeigen
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| Evidenz |
dt. die Evidenz; aus lat. evidentia
"Veranschaulichung": Deutlichkeit; vollständige, überwiegende
Gewissheit; einleuchtende Erkenntnis; etwas in Evidenz halten: (österr.)
etwas im Auge behalten.
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Evidenz- büro |
dt. das Evidenzbüro; (österr.) Stelle, bei der
bestimmte Personen, Dinge registriert werden; Registratur.
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Evidenz- zentrale |
dt. die Evidenzzentrale; Stelle der Zentralbank, wo
alle Millionenkredite gemeldet u. eine Liste der Schuldner geführt wird, die
bei mehreren Banken verschuldet sind.
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| evident |
dt. (aus gleichbed. lat.
evidens, Gen. evidentis, zu ex... u. videre "sehen"): offenkundig
u. klar ersichtlich; offen zutage liegend; überzeugend, offenbar.
engl. adj. evidently;
augenscheinlich, einleuchtend, offensichtlich, klar (ersichtlich); evidential
adj., evidentiary adj. 1. beweiserheblich; Beweis... (-kraft,
-wert); 2. überzeugend: be evidentiary of et. (klar) beweisen; evidently
adv. offensichtlich, zweifellos.
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